Wenn kommunale Straßen in Munster erneuert oder saniert werden, legt die Stadt einen großen Anteil der Kosten auf anliegende Grundstückseigentümer um. Diese sogenannten Straßenausbaubeiträge können schnell zur Existenzbedrohung werden – so oder so sind sie eine hohe Belastung für die Anwohner. Vor drei Jahren fand auf privater Initiative ein Bürgerbegehren statt, dass sich damals allerdings rechtlich nicht mit der Abschaffung der Beiträge beschäftigen durfte, sondern nur die Verschiebung aktueller Straßenbaumaßnahmen forderte, bis ein neu gewählter Rat sich mit diesem Thema beschäftigen würde.
Die SPD Munster stellt jetzt in der kommenden Ratssitzung einen Antrag für die Umsetzung einer Bürgerfragung, die sich mit der tatsächlichen Abschaffung oder Beibehaltung der Beiträge befassen soll. Denn diese Entscheidung muss in die Hände der Bevölkerung gelegt werden und nicht in politische. Das Ergebnis dieser Befragung soll dann verbindlich für den Stadtrat gelten. Auch wenn betroffene Anwohner vergangener Straßensanierungen von dieser Befragung nicht mehr profitieren können, so begleitet das Thema zukünftige Munsteraner Generationen weiterhin. Die geplante Bürgerumfrage könnte dann eine Lösung in dieser lang schwelenden Debatte bieten.
Unseren vollständigen Anrag können Sie hier lesen:
Antrag über eine Bürgerbefragung bezüglich einer Änderung der Straßenausbausatzung (STRABS) der Gemeinde Munster
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Rat der Stadt Munster möge beschließen, dass eine Einwohnerbefragung durchgeführt wird, ob eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge umgesetzt werden soll und stattdessen zukünftige Straßenbaumaßnahmen über die Grundsteuer finanziert werden oder die derzeitige Straßenausbausatzung der Stadt Munster weiter bestehen bleiben soll. Ferner möge der Rat beschließen, sich dem Ergebnis der Einwohnerbefragung gebunden zu fühlen und eine entsprechende Umsetzung in die Wege zu leiten.
In diesem Zusammenhang möge der Rat ebenfalls beschließen, welche prozentuale Mindestbeteiligung aller wahlberechtigen Bürgerinnen und Bürger vorherrschen muss, um das Ergebnis der Einwohnerbefragung für bindend zu erklären.
Begründung:
Das Thema Straßenausbaubeiträge wird in der Öffentlichkeit verstärkt diskutiert und ist besonders in den vergangenen Jahren in Munster wiederkehrendes Gesprächsthema. Ob bei der Sanierung der Lüneburger Straße, der Breloher Straße, der Nordstraße oder bei den Maßnahmen in der Ortschaft Trauen – stets wurden die Forderungen nach einer Abschaffung der Anwohnerbeiträge seitens der betroffenen Bürger laut. Daran wird sich auch bei zukünftigen Straßenprojekten nichts ändern. In ganz Niedersachsen haben sich diverse Bürgerbegehren gegründet, die sehr aktiv auf die ungerechte Verteilung der Sanierungskosten hinweisen. So fand auch bereits in Munster im Jahr 2020 ein Bürgerentscheid statt, der sich zumindest mit der Aufschiebung von beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen über die damalige Legislaturperiode des Stadtrats hinaus befasste. Die Initiative einer Entscheidung sollte damals einem neuen Rat vorgelegt werden.
Die Entscheidung, eine Straßenausbaubeitragssatzung einzuführen oder abzuschaffen, gehört zu den Privilegien einer Selbstverwaltung der Kommunen. Investitionen in die verkehrstechnische Infrastruktur sind eine wesentliche Aufgabe für Städte, Gemeinden und Landkreise. Um deren Kosten abzudecken, können Kommunen gem. §111 Abs. 5 Satz 3 NKomVG Beiträge erheben, die durch Neubau, Reparatur, Sanierung oder Erweiterung ihrer öffentlichen Straßen entstehen. Das Land gibt hierfür über das Kommunalabgabengesetz (NKAG) die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor.
Ob diese Abgaben in Form von Straßenausbaubeiträge erhoben werden, beschließen die politischen Gremien einer Kommune per Satzungsbeschluss selbst. Das OVG Lüneburg hat mit Beschluss vom 22.07.2020 festgestellt, dass Kommunen in einer anhaltenden erheblichen defizitären Finanzlage, in Hinblick auf § 111 Abs. 6 NKomVG nur dann auf eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten dürfen, wenn sie in der Lage sind, die dadurch bedingten Mindereinnahmen durch andere Finanzmittel und nicht lediglich durch eine höhere Aufnahme von Krediten auszugleichen.
Eine alternative Finanzierungsquelle wäre die zweckgebundene Grundsteuer, die eine solidarische Belastung aller Bürger/innen in Munster darstellt. Damit die Stadt Munster zukünftige Straßenbau- und Sanierungsmaßnahmen bezahlen kann, müsste der Hebesatz des Steuermessbetrags entsprechend angehoben werden.
Beide Varianten bergen neben zahlreichen Vorteilen aber auch einige Nachteile, die es abzuwägen gilt. Die Entscheidung darüber mag unserer Auffassung nach nicht der Stadtrat in erster Instanz fällen, sondern gehört zunächst primär in die Hände der Munsteraner/innen per demokratischer Wahl. Die von der SPD Munster beantragte Einwohnerbefragung möchte jetzt diese Gelegenheit unseren Mitbürger/innen bieten.
Wir halten es aber zugleich für zwingend ratsam, seitens der Stadtverwaltung eine rechtzeitig vor der Befragung stattfindende Informationsveranstaltung zu planen, um unseren Bürger/-innen die Hintergründe der Thematik näherzubringen und über die Vorund Nachteile beider Finanzierungsvarianten aufzuklären. Zusätzlich können verteilte Flyer der Stadt und Infostände der Parteien das benötigte Hintergrundwissen liefern und für die Teilnahme an der Befragung motivieren