Informationen zum Bürgerentscheid „Straßenausbaubeiträge“

Am 08.11.2020 findet in Munster der Bürgerentscheid „kein beitragspflichtiger Straßenausbau“ statt, an dem alle stimmberechtigten Bürger teilnehmen können. Allerdings geht es da bei weitem nicht um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Munsteraner Anlieger, vor deren Haustür demnächst die Straßendecke aufgerissen und saniert wird! Die Forderung der Organisatoren des Bürgerbegehrens besagt lediglich, dass alle beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen bis zum Ende der laufenden Ratswahlperiode am 31. Oktober 2021 ausgesetzt werden. Denn die Abschaffung von Steuern und sonstigen staatlichen wie kommunalen Abgaben durch Volksabstimmung ist nicht zulässig.

Doch welche Folgen hätte es, würden die Munsteraner dem Bürgerentscheid mehrheitlich mit „Ja“ zustimmen?

In Munster sollen in dem genannten Zeitraum bis zum 31. Oktober 2021 die geplanten Baumaßnahmen der Nordstraße samt den beiden Seitenstraßen Uhlenflucht und Jägerhof stattfinden, als auch die Bauarbeiten für die Breloher Straße umgesetzt werden. Bei den betroffenen Straßen würde die Sanierung erst ab dem 01. November 2021 beginnen können. Bei der Breloher Straße besteht die große Gefahr, dass hier die grundsätzlich bewilligten Fördergelder in Höhe von 2 Millionen Euro wegfallen, wenn diese Baumaßnahme in dem bislang beschlossenen Zeitrahmen nicht durchgeführt wird. Laut Ratsbeschluss wirken diese Fördergelder auch auf die Anliegerbeiträge. Das bedeutet, wenn die Fördermittel unter dem Tisch fallen, weil die Breloher Straße erst viel später repariert werden kann, wird es auch für die dortigen Anlieger bedeutend teurer werden.

Daher muss jeder Wähler sehr gut überlegen, ob er für oder gegen den Bürgerentscheid stimmt.

Sie haben weitere Fragen zum Bürgerentscheid „Straßenausbaubeiträge“? Dann klicken Sie doch einmal auf den unteren Link! Dort liefert die Stadtverwaltung Munster weitere Antworten:

https://www.munster.de/desktopdefault.aspx/tabid-5/23_read-7192/