Zum Rechtfertigungsversuch der CDU Munster auf ihrer Homepage und auf Facebook mit dem Titel „CDU Munster macht sich für Kita Bickbeerbusch stark“ müssen zwei zentrale Fakten hervorgehoben werden:
1. Aus der langen Erklärung möchten wir einmal auf den Kern verweisen, der da lautet:
„Nach reiflicher Überlegung entschied sich die Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates für diese Art der zukunftsweisenden und kostengünstigen Erweiterung der Kita und damit grundsätzlich für den Antrag des DRK.“
Wenn es heißt, dass die Mehrheit der Ratsmitglieder entschieden habe, dann liest sich das, als ob der Rat entschieden hätte. Der Rat hat jedoch hierüber nie entschieden, sondern der Verwaltungsausschuss (VA). Im Gegensatz zu den Fachausschüssen nimmt der Verwaltungsausschuss eine besondere Stellung ein. Neben dem Stadtrat ist der VA das zweite Organ der Gemeinde, dem bestimmte Aufgaben zur eigenen Entscheidung zugewiesen sind. Der VA besteht aus der Bürgermeisterin sowie acht Ratsmitgliedern, von denen fünf Mitglieder aus der CDU kommen, zwei Mitglieder von der SPD und ein Mitglied der FDP angehört. Der Verwaltungsausschuss ist also nicht der Stadtrat. Seine Hauptaufgabe ist es, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten. In eigener Zuständigkeit beschließt der Verwaltungssausschuss aber auch über diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung des Rates bedürfen. Die Entscheidung über den Verbleib des Musikzugs in der Kindertagesstätte war ein solcher Fall.
Entweder ist der Verfasser des CDU-Beitrags falsch informiert, wenn er es so dargestellt haben wollte, oder aber er meint die Ratsmitglieder, die zur CDU gehören, haben außerhalb einer Ratssitzung so entschieden.
2. Die Erklärungen zum Bewegungsraum erklären nicht, warum dem Musikzug (nicht „Spielmannszug„) die übrigen Räumlichkeiten als auch die in den Außenanlagen stehenden selbst (!) errichteten Gebäude weggenommen wurden. Darüber verliert der Verfasser kein einziges Wort. Die Teilung der Bereiche wäre möglich gewesen – ohne nennenswerte zusätzliche Kosten. Eine „zukunftssichere Betreuungsperspektive“ der Kinder wäre also durch den Musikzug nicht gefährdet gewesen.
Fazit: Der Kommentar erklärt bei aller Liebe und Fürsorge zu den Kindern der Kita nicht, warum der Musikzug sein Zuhause tatsächlich verlassen muss.