Begünstigt Mindestlohn die Schwarzarbeit?

In den Medien wird häufig davon gesprochen, dass seit der Einführung des Mindestlohns im Jahre 2015 die Schwarzarbeit stetig ansteigen würde. Laut einer Studie soll es angeblich Schwarzarbeit in Höhe von 1,5 Milliarden Euro geben. Selbst wenn dieses errechnete Ergebnis tatsächlich stimmen sollte, wäre diese Angabe mit 0,05 Prozent gemessen an der gesamten Wirtschaftsleistung in Deutschland kaum spürbar wenig. Die wissenschaftliche Studie kommt sogar selbst zu dem Schluss, dass nur ein geringer Teil der Millionen Arbeitsplätze, die vom Mindestlohn profitieren, in die Schwarzarbeit gedrängt werden.

Die Studie basiert auf ein Modell, bei dem höhere Lohnkosten und Abgaben immer zu wachsender Schwarzarbeit führen würden. Allerdings orientiert sich diese Aussage weder an gemessenen Zahlen noch an wissenschaftlich fundierten Beobachtungen – sie ist vielmehr schlicht aus der Luft gegriffen. Wie unseriös und schwammig diese These ist, kann wunderbar an der Behauptung gezeigt werden, dass ein Achtel unserer gesamten Wirtschaftsleistung „schwarz“ erarbeitet werden würde. Realistische Schätzungen gehen von maximal drei Prozent aus. Ansonsten müsste beinahe jeder fünfte Beschäftigte seine Vollzeit-Tätigkeit „schwarz“ erbringen.

Dies ist genauso erfunden und erlogen wie die damaligen Katastrophenwarnungen vor der Einführung des Mindestlohns. So hatten einst zahlreiche ökonomische Studien hundertprozentig „nachgewiesen“, der Mindestlohn würde hunderttausende Arbeitsplätze vernichten. Die Wirklichkeit hat mittlerweile diese „unverrückbaren Fakten“ als Lügen enthüllt, denn die Arbeitslosenquote sinkt stetig. Lag die Arbeitslosenquote im Januar 2015 noch bei 8,8%, so war sie im Juni 2019 nur noch bei 4,9%.

Natürlich wird in einigen Branchen weiterhin versucht, den Mindestlohn zu umgehen, wie der vorherige Beitrag beschrieben hat. Betrogen wird vor allem in der Baubranche, in der Gastronomie und im Hotelgewerbe und bei Speditionen. Tauchen Zollbeamte am Arbeitsplatz auf, sind die Arbeitnehmer verpflichtet, ihnen die Höhe ihrer Gehälter mitzuteilen. Da Beschäftigte um ihren Arbeitsplatz fürchten, wenn sie die Wahrheit sagen, wird der Zoll häufig angelogen. Aber steigt wirklich stetig die Zahl der Betrugsversuche beim Mindestlohn seit 2015 oder halten sich die Daten eher konstant wenn nicht gar fallend?

Die Hans-Böckler-Stiftung hat messbare Zahlen herausgegeben und festgestellt, dass trotz Einführung des Mindestlohns auch der Anteil der Schattenwirtschaft am gesamten Brutto-Inland-Produktion eher gesunken statt gestiegen ist. Dies liegt vor allem daran, dass der Zoll seine Razzien auf Baustellen, auf Raststätten, in Bars und Hotels intensiviert hat. Doch auf diese guten Ergebnisse darf sich die Politik nicht ausruhen! Für die Beamten des Zoll ist es nämlich dennoch nicht leicht, Schwarzarbeit nachzuweisen. Generell werden zwar Gehaltsabrechnungen beschlagnahmt und geprüft, doch dies hilft bei der Aufdeckung oftmals nicht weiter. Zum Beispiel kann es durchaus geschehen, dass dem Mitarbeiter ganz offiziell das Gehalt für 40 Arbeitsstunden überwiesen wird, er aber dennoch einen Teil wieder von seinem Konto abheben und dem Chef zurückgeben muss. Die Kontrollen des Zolls müssen weiterhin verschärft bleiben – und um die Beamten nicht bei ihrer Arbeit zu überfordern, müssen auch weitere Kontrolleure eingestellt werden.