Arbeitswelt 2019 – Mehr verdienen im Midi-Job

Jeder kennt den Begriff Mini-Job und welche arbeitsrechtlichen Bedingungen dahinter geknüpft sind. Das Gehalt beim Mini-Job darf zum Beispiel laut Gesetzgeber die 450 Euro Grenze monatlich nicht überschreiten. Bei einem Mini-Job müssen grundsätzlich keine Sozialversicherungen gezahlt werden. Und bei einem Mini-Job müssen auch keine Steuerabgaben geleistet werden, weshalb 450 Euro brutto deckungsgleich netto sind. Daher werden Minijobs sehr gerne parallel als Nebenjob zu einem Hauptberuf ausgeübt, in dem die üblichen Sozialversicherungsbeträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte gezahlt werden.

Doch was ist nun der Midi-Job? Darunter versteht man all die Berufe, deren Lohnbereich genau zwischen der Grenze des Mini-Jobs mit 450 Euro und der Untergrenze der gewöhnlichen Teilzeit-/Vollzeit-Beschäftigungen liegt – es handelt sich also um einen Art mittlere Zone dazwischen. Der Begriff der Gleitzone wird auch häufig für den Midi-Job-Bereich angewendet. Bislang war die Obergrenze des Midi-Jobs bei 850 Euro angesetzt gewesen. Also jeder Arbeitnehmer, dessen Monatsgehalt zwischen 450,01 € und 850 € brutto lag, war ein Midi-Jobber.

Im Gegensatz zum Mini-Jobber muss der Midi-Jobber Steuern ans Finanzamt zahlen und Abgaben an die Sozialversicherungen leisten. Allerdings liegen die Beiträge unter den Abgabensatz, den Beschäftigte in einem Voll- oder Teilzeitberuf zahlen müssen. Midi-Jobber profitieren also insgesamt steuerlich von diesem Modell. Die Rentenansprüche wurden bisher allerdings später nur für die verminderten Beiträge angerechnet.

Um die Altersarmut zu bekämpfen, hat die SPD unter Arbeitsminister Hubertus Heil eine Rentenreform 2018 auf den Weg gebracht, die im vergangenen Herbst vom Bundestag verabschiedet wurde. Einen Teil dieses Rentenpakets sind deutliche Verbesserungen für Midi-Jobber, die am 01. Juli 2019 in Kraft getreten sind. So hat sich nicht nur die Obergrenze für Midi-Jobber geändert, sondern auch ihre Rentenansprüche werden später nicht gekürzt. Denn ab der zweiten Jahreshälfte gilt, wer zwischen 450,01 und 1.300 Euro verdient, wird zwar weiterhin reduzierte Beiträge bezahlen müssen, aber fürs Alter dennoch die vollen Rentenansprüche erwerben.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Azubis & Praktikanten haben zum Beispiel nicht die Möglichkeit, ihre Beschäftigung als Midi-Job anzumelden. Auch Berufstätige, die einen Midi-Job als Nebenjob deklarieren, ein Teilmonatsgehalt oder schwankendem Arbeitslohn beziehen, stehen bei der Midi-Job-Regelung außen vor.

Hinsichtlich der drohenden Altersarmut für Geringverdiener ist diese Maßnahme der SPD zweifelsohne eine Erleichterung. Bis zu 1.300 Euro können dadurch Midi-Jobber ab Juli 2019 jetzt verdienen und bezahlen dafür nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Die vollen Rentenansprüche bleiben dennoch für sie bestehen. Midi-Jobber erhalten bei der Krankenversicherung die gleichen Leistungen wie andere Arbeitnehmer, wenn sie krank sind. Das bedeutet natürlich Lohnfortzahlung innerhalb der ersten sechs Wochen einer Krankheit und Krankengeld, falls der Mitarbeiter länger als sechs Wochen nicht zur Arbeit gehen kann. Auch ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen bleibt ebenso bestehen.