Den allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gerecht jeweils zur Hälfte. Bislang war es jedoch so, dass die Zusatzbeiträge zu den Krankenkassen allein von den Beschäftigten getragen werden mussten. Dies hat sich jedoch seit dem 01. Januar 2019 grundlegend geändert, denn die SPD hat dank ihres Koalitionsvertrags dafür gesorgt, dass die Arbeitgeber wieder mehr zur Verantwortung gezogen werden. Zukünftig werden auch die Zusatzbeiträge zu 50% von den Arbeitgebern finanziert.
Im Durchschnitt beträgt der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 1 % des Brutto-Monatsgehalts. Da der Arbeitnehmer jetzt nur noch 0,5 % seines Monatseinkommens dafür aufbringen muss, kann dies schon bei einem Gehalt von 3.200 Euro brutto bedeuten, dass er knapp 200 Euro mehr in der Haushaltskasse zur Verfügung hat. Die gleiche Regelung besteht auch für Rentner und Rentnerinnen, deren Hälfte zu den Zusatzbeiträgen fortan von der Rentenversicherung übernommen wird. Mit dieser Maßnahme haben die Sozialdemokraten für mehr Gerechtigkeit in der Arbeitswelt und für eine finanzielle Stärkung der Arbeitnehmer gesorgt.