Arbeitswelt 2019 – Grundfreibetrag

Jeder Mensch benötigt bestimmte Dinge, ohne die er nicht überleben kann. Dazu gehören zum Beispiel Lebensmittel, Bekleidung, Medikamente und ein Dach über dem Kopf. Damit sich jeder deutsche Mitbürger dies alles leisten kann, hat der Staat ein so genanntes Existenzminimum festgelegt. Diese Mindestgrenze garantiert, dass Arbeitnehmer zum Monatsende noch genügend Geld übrig haben, um ihre lebensnotwendigen Güter bezahlen zu können.

Der Staat hat ausgerechnet, dass 2019 einem Single exakt 9.168 Euro im Jahr zur Verfügung stehen muss, um ihm ein solches Existenzminimum zu gewährleisten – sprich 764 Euro pro Monat. Ehepaare brauchen dann natürlich den doppelten Betrag in Höhe von 18.336 Euro zum minimalem Überleben. Damit auch tatsächlich jedem deutschen Staatsbürger dieses Geld bis zum Ende des Monats übrig bleibt, wurde der so genannte Grundfreibetrag geschaffen.

Der Grundfreibetrag sagt aus, dass ein Grundeinkommen von 9.168 Euro im Jahr nicht durch Steuern reduziert werden darf. Verdient also ein Arbeitnehmer weniger als 9.168 Euro im Jahr, braucht er keine Steuern ans Finanzamt abtreten. Wenn das Jahresgehalt eines Arbeitnehmers über 9.168 Euro liegt, so bleibt dennoch der Grundfreibetrag steuerfrei – also erst ab dem 9.169-sten Euro werden Steuern fällig.

Der Grundfreibetrag war nicht immer so hoch, wie er es heute ist. Bis 2012 lag er zum Beispiel noch bei 8.000 Euro, im Jahr 2018 bei genau 9.000 Euro. Im Koalitionsvertrag bestand die SPD auf eine schrittweise Erhöhung für 2019 um 168 Euro und im Jahr 2020 um weitere 240 Euro. Die Forderung der Sozialdemokraten wurde im Oktober 2018 im Familienentlastungsgesetz schließlich erfolgreich beschlossen. Der ausgeweitete Schutz für Geringverdiener ist ein wesentlicher Bestandteil des Koalitionsvertrags der SPD.