Wenn bis zum 31.12.2018 ein Arbeitnehmer vor Erreichen seines gesetzlichen Rentenalters so schwer krank wurde, dass er nicht mehr weiterarbeiten konnte, musste er stets um seine finanzielle Absicherung im hohen Alter fürchten. Denn dann war er gezwungen, eine so genannte Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung berechnete ihm in diesem Fall nicht die volle Grundrente, sondern zahlte ihm einen niedrigeren Rentenbetrag aus, als hätte er nur bis zum 62. Lebensjahr plus 3 Monate gearbeitet. Für den betroffenen Arbeitnehmer folgte zwangsläufig der Absturz in die Altersarmut.
Die SPD musste im Koalitionsvertrag hart mit der CDU darum kämpfen, dass diese ungewollte Armutsfalle dank des geforderten Rentenpakets allmählich beseitigt wird. Wer ab dem 01. Januar 2019 eine Erwerbsminderungsrente beantragt, erhält ab sofort die angerechnete Grundrente, als hätte er mit 65 Jahren und 8 Monaten sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Ab dem 1. Januar 2020 steigt die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze bis 2031 auf 67 Jahre – dem heutigen gesetzlichen Renteneintrittsalter.
Kritiker bemängeln, dass die Maßnahme zwar eine Verbesserung der Erwerbsminderungsrente ist, sie aber dennoch nichts an der Tatsache ändert, dass die Durchschnittsrente bei Neurentnern mit 716 Euro immer noch erheblich unter der Grundsicherungsgrenze von rund 785 Euro liegt. Außerdem sehen viele eine Ungerechtigkeit darin, dass ein Rentner mit Erwerbsminderung eine höhere Rente ausgezahlt bekommt, als ein Arbeitnehmer, der mit dem Alter von 65 Jahren und 8 Monaten vorzeitig in den Ruhestand geht. Und was ist mit den erwerbsunfähigen Rentnern, die bis Ende des Jahres 2o18 einen frühzeitigen Renteneintritt aufgrund Erwerbsunfähigkeit beantragt haben?
Es gibt noch viel zu tun für die Bundesregierung, das drohende Schreckgespenst der Altersarmut vollständig zu vertreiben. Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass die umgesetzte Reformierung der Erwerbsminderungsrente ein dringend notwendiger Schritt war, die Lebensbedingungen erwerbsunfähiger Rentner und Rentnerinnen zukünftig zu verbessern.