Arbeitswelt 2019 – Arbeitslosenversicherung

Entwicklung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 1970 bis 2019

Am 14. Dezember 2018 wurde das so genannte Qualifizierungschancengesetz im Bundestag verabschiedet. Unter anderem soll damit Erwerbslosen der Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtert werden. Bislang musste ein Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren mindestens zwölf Monate versichert gewesen sein und Beiträge geleistet haben, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Wenn er kürzer versichert war, landete er direkt in Hartz IV. Die SPD konnte erreichen, dass die Zeitdauer jetzt 2019 auf 2 1/2 Jahren ausgeweitet wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzes ist, dass die Förderung von Weiterbildung wesentlich ausgebaut wird, um im ständigen Wandel der Technologien kompetent und qualifiziert zu bleiben. Dafür hatte die SPD bei den Verhandlungen um das Gesetz erbittert gekämpft. So haben Erwerbslose zukünftig ein Recht auf Weiterbildungsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit. Arbeitslose beziehen nach dem Ende einer Qualifizierung deutlich länger Arbeitslosengeld: Statt bislang nur einen Monat lang sind es fortan mindestens drei Monate. Unternehmen bekommen mehr Kosten für Lehrgänge und die Lohnfortzahlung erstattet, wenn sie ihre Mitarbeiter qualifizieren. Dabei werden kleinere Unternehmen zu einem deutlich höheren Anteil als Großkonzerne entlastet.

Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz aber auch eine Beitragssenkung in der Arbeitslosenversicherung, die zur Hälfte jeweils von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern finanziert wird. Bislang betrug der Anteil der Arbeitslosenversicherung 3 % vom monatlichen Bruttoeinkommen, ab dem 01. Januar 2019 wurde er jedoch auf 2,5 % abgesenkt. Umgerechnet fällt der Beitrag zum Beispiel bei einem Bruttogehalt von 2.000 Euro somit 2019 um zehn Euro, wodurch Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer jeweils um die Hälfte weniger einzahlen. Kurzfristig gesehen eine finanzielle Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, doch birgt diese Beitragssenkung eine unscheinbare Gefahr.

Die CDU hatte damals eine Senkung von 0,6 % gefordert, die Sozialdemokraten wollten höchstens eine Absenkung von 0,4 % hinnehmen. Als Kompromisslösung einigte man sich in der Mitte bei 0,5 %. Die Christdemokraten begründeten diesen Schritt damit, dass in der Arbeitslosenkasse ein satter Überschuss von 5,3 Milliarden Euro besteht. Insgesamt belaufen sich die staatlichen Reserven damit auf 22,5 Milliarden Euro. Vor allem der Wirtschaftsflügel der Union drängte deshalb auf eine Beitragssenkung.

Die Sozialdemokraten sehen diesen Überschuss jedoch als sicheres Polster für das Budget der Arbeitslosenbetreuung an. Denn wie schnell solche Reserven dahinschmelzen können, zeigte sich zuletzt in der Rezession von 2009 im Zuge der Weltfinanzkrise auf bittere Art und Weise. Von 2008 bis 2010 summierten sich die Verluste auf 22 Milliarden Euro bei den Staatsreserven – also ziemlich exakt auf den Betrag, der derzeit zur finanziellen Absicherung vor zukünftigen Wirtschaftskrisen zur Verfügung steht.

Zum Glück konnte die SPD eine stärkere Absenkung abfedern und ging somit als Sieger aus den Verhandlungen im Dezember hinaus – nicht nur, weil sie die zu erst genannten Forderungen dieses Artikels durchsetzen konnte, sondern auch, weil die Sozialdemokraten eine höhere und riskantere Absenkung der Arbeitslosenversicherung verhindern konnten.