Ein Angehöriger wird schwer krank und braucht besonders intensive Fürsorge? Die Kindererziehung soll daheim im Vordergrund stehen? Oder ich möchte einfach mehr Zeit für mich haben und mehr Freizeit mit meiner Familie verbringen, weil der Job mir zu viel abverlangt? Mit der Brückenteilzeit hat die SPD den Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben, ihr Leben flexibler an ihre Arbeitszeit anzupassen. Denn so kann der Arbeitnehmer für einen zeitlich begrenzten Zeitraum von Voll- auf Teilzeit wechseln.
Dies muss er dabei jedoch berücksichtigen:
- Es müssen mehr als 45 Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sein.
- Der Zeitraum der Brückenteilzeit muss mindestens 1 Jahr andauern.
- Der Zeitraum der Brückenteilzeit darf nicht länger als 5 Jahre andauern.
- Der Arbeitnehmer muss mindestens länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein.
- Der Arbeitnehmer muss die Brückenteilzeit mindestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme schriftlich beim Arbeitgeber beantragen.
- Der Arbeitnehmer braucht die beantragte Brückenteilzeit nicht begründen.
- Der Arbeitgeber darf den Antrag nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegen stehen, die die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen. Der Arbeitgeber trägt bei seiner Ablehnung die Darlegungs- und Beweislast.
- Die Ablehnung muss schriftlich spätestens 1 Monat vor Beginn der Brückenteilzeit dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden.
- Es besteht für den Arbeitgeber ein Erörterungsrecht, bei dem Änderungswünsche des Arbeitgebers bezüglich der Dauer als auch des Beginn- und Endtermins der Brückenteilzeit in beiderseitigem Einvernehmen geklärt werden sollen. Bei diesem Gespräch kann der Arbeitnehmer auf Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds bestehen.
- Der Arbeitgeber muss bei einem Antrag auf Brückenteilzeit stets den Betriebsrat informieren.