-
Ab welchem Alter darf ich eigentlich wählen gehen?
Mit dem vollendeten 16. Lebensjahr darf man an der Kommunalwahl teilnehmen.
-
Wer darf bei den Kommunalwahlen eigentlich wählen gehen? / Kann ich an den Kommunalwahlen ohne deutschen Pass teilnehmen?
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen oder Staatsangehörigen eines EU-Staates, die seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet gemeldet sind. Darüber hinaus muss, wie erwähnt, das 16. Lebensjahr vollendet sein.
-
Wen oder was wähle ich bei den Kommunalwahlen?
Durch die Kommunalwahlen wird der nächste Stadtrat gewählt. Dieser setzt sich zusammen aus direkt gewählten Kandidaten und Kandidaten, die über die Liste einer Partei (o. Ä.) einziehen. Das Schöne ist, dass die Kandidaten auch alle aus Munster kommen – man kennt sich oder kann sich z.B. an einem Infostand kennenlernen!
-
Warum sind die Kommunalwahlen so wichtig?
Immer dann wenn es beispielsweise um Fragen des Straßenbaus in Munster oder die Grundschulen geht, ist die Kommunalpolitik gefragt. Das gilt auch für die Erschließung neuer Siedlungen oder die Ansiedlung von großen Firmen. Sogar unsere schöne Innenstadt kann maßgeblich durch die Kommunalpolitik gestaltet werden. Natürlich ist der Einfluss einer Kommune beschränkt. Aber Kommunalpolitiker können immer Druck auf höhere politische Ebenen ausüben und damit Steine ins Rollen bringen.
-
Wann und wo ist die Kommunalwahl?
Die Kommunalwahlen finden am 11. September 2016 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, vorher durch die sogenannte Briefwahl zu wählen (nähere Informationen hierzu befinden sich in der Wahlbenachrichtigung von der Stadt, die per Post zugeht). An diesem Tag bietet die SPD Munster einen Fahrdienst an, der ebenfalls per E-Mail (klauslegien@nullspd-munster.de) oder per Telefon (05192/4120) angefragt werden kann.
-
Wie wählt man bei den Kommunalwahlen „richtig“? / Wie viele Stimmen bzw. Kreuze habe ich zur Verfügung?
Für die Wahl des Stadtrates hat man drei Kreuze zur Verfügung, die auf dem Wahlzettel zu machen sind. Man darf alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit, also der Liste aller Kandidaten einer Partei (z.B. der SPD), oder einem einzelnen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerber der gleichen Partei oder verschiedener Parteien verteilt werden. Wichtig ist es, in jedem Fall insgesamt nur drei Kreuze auf dem Wahlzettel zu machen!
-
Die Ergebnisse der letzten Kommunalwahlen (2011) können hier eingesehen werden:
http://wahl.munster.de/kom11l.html